- Gelee
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Ge|lee [ʒe'le:], der oder das; -s, -s:1. gallertartig eingedickter, aus dem Saft von Früchten und aus Zucker hergestellter Aufstrich fürs Brot:Gelee aus Äpfeln bereiten.Zus.: Apfelgelee, Himbeergelee, Quittengelee.2. gallertartig eingedickter Saft von Fleisch oder Fisch:Aal, Hering in Gelee.Syn.: ↑ Gallert[e].* * *
Ge|lee 〈[ ʒə-] m. 6 oder n. 15〉1. mit Zucker eingekochter Fruchtsaft (Himbeer\Gelee)2. eingedickte Fleischbrühe3. Glycerincreme● Schweinefleisch in \Gelee [<frz. gelée „eingekochter Fruchtsaft“; zu geler „gefrieren, zum Gefrieren bringen“; verwandt mit Gelatine, Gallert; → gelieren]* * *
Ge|lee [ʒe'le:; gleichbed. frz. gelée = Frost, Gallerte], das u. der; -s, -s: durch zugesetzte oder im Rohstoff natürlicherweise vorhandene ↑ Geliermittel in Hydrogele überführte Fruchtsäfte (Obstgelees) oder essigsaure Fleisch- oder Fischsäfte (Sülzen, Aspik).* * *
Ge|lee [ʒe'le :, auch: ʒə'le: ], das od. der; -s, -s [frz. gelée < vlat. gelata, subst. 2. Part. von lat. gelare, ↑ gelieren]:a) süßer Brotaufstrich aus gallertartig eingedicktem Fruchtsaft:G. aus Brombeeren kochen;b) in gallertartigen Zustand übergegangener Saft von Fleisch od. Fisch:Hering in G.;c) mithilfe von Geliermitteln hergestellte Süßspeise;d) als Wirkstoffträger in der kosmetischen Industrie verwendete, halbfeste, meist durchscheinende Substanz.* * *
Gelee[ʒə'leː, ʒe'leː; französisch, von lateinisch gelare »gefrieren machen«, »zum Erstarren bringen« ] das oder der, -s/-s, durch eigene oder zugesetzte Gelier- und Verdickungsmittel in halbfesten (gallertartigen) Zustand versetzte Fruchtsäfte, Fleischsäfte oder (gewürzte) Essigverdünnungen. Fruchtsäfte werden durch Einkochen mit Zucker und durch ihren Gehalt an Pektin gallertartig. Bei Verwendung von Gelierzucker verkürzt sich die Einkochzeit. Fleisch- und Knochenbrühen gelieren durch eigene oder zugesetzte Gelatine oder Geliermittel, ebenso essighaltige Gelees von Fischkonserven.* * *
Ge|lee [ʒe'le:, auch: ʒə'le:], das od. der; -s, -s [frz. gelée < vlat. gelata, subst. 2. Part. von lat. gelare, ↑gelieren]: a) süßer Brotaufstrich aus gallertartig eingedicktem Fruchtsaft: G. aus Brombeeren kochen; b) in gallertartigen Zustand übergegangener Saft von Fleisch od. Fisch: Saft vom Kalbsbraten wird schnell zu G.; Hering in G.; c) mithilfe von Geliermitteln hergestellte Süßspeise; d) als Wirkstoffträger in der kosmetischen Industrie verwendete, halbfeste, meist durchscheinende Substanz.
Universal-Lexikon. 2012.